GESUNDHEITSSCHUTZ
Herkömmliche benzinbetriebene Gartengeräte machen viel Lärm, stoßen Abgase aus und vibrieren derart stark, dass ihre Nutzer oft langfristig Muskel- und Gefäßschäden erleiden. Gartenbauunternehmer, die öffentliche oder private Gelände pflegen müssen, stellt der Einsatz von Benzingeräten vor erhebliche Herausforderungen, was Gesundheit und Sicherheit betrifft. Dies kann auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Einbußen für die Produktivität sowie Bußgelder und Schadensersatzansprüche bedeuten.
AKKU-GERÄTE UND HAND-ARM-VIBRATIONEN
Das Hand-Arm-Vibrationssyndrom (HAVS) ist eine neuromuskuläre Störung, die Taubheit und Muskelschwäche verursacht. Dies kann zu schweren Erkrankungen wie die Weißfingerkrankheit, dem Karpaltunnelsyndrom und sogar Gangrän führen.
HAV ist ein Symptom, das häufig bei Arbeitern in der Fertigung und im Bauhandwerk auftritt sowie bei Personen, die über einen längeren Zeitraum mit Benzinmaschinen arbeiten. Darunter fallen auch benzinbetriebene Gartengeräte wie Laubbläser, Kettensägen, Rasenmäher und Freischneider oder Heckenscheren, die in privaten Gärten und Gartenanlagen eingesetzt werden.
VIBRATIONSÄRMER DANK GARTENGERÄTEN MIT AKKU
Sie können das HAVS-Risiko verringern, indem Sie Werkzeuge verwenden, die weniger Vibrationen erzeugen.
Obwohl die Zahlen je nach Hersteller schwanken, vibrieren batteriebetriebene Geräte im Allgemeinen deutlich weniger als Benzingeräte: Ein marktführender Freischneider mit Benzinmotor vibriert mit 7,6m/s2 im Vergleich zu einem EGO Akku-Freischneider mit 2,175m/s2. Das liegt zum Teil auch daran, dass Akku-Geräte keinen Verbrennungsmotor besitzen, der sie antreibt.
Der innovative Ansatz von EGO führt zur Entwicklung von Werkzeugen mit besonders niedrigen Vibrationswerten, die dennoch eine hohe Produktivität gewährleisten.
DIE KOSTEN VON PERSONENSCHÄDEN
Die Kosten, die durch HAV-Erkrankungen entstehen, können sehr hoch sein. In Großbritannien beispielsweise belaufen sich Schadenersatzansprüche für Personen je nach Schweregrad zwischen knapp 3.000 € und fast 39.000 €. Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften können zu Geldstrafen mit verheerenden Folgen führen. 2017 wurde der Wrexham County Borough Council zu einer Geldstrafe von umgerechnet mehr als 170.000 € verurteilt, weil die Behörde es versäumt hatte, das HAVS-Problem am Arbeitsplatz anzugehen.
Laut Gesetz muss ein Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Risiken von Hand- und Armvibrationen zu beseitigen oder zu verringern. Die EU-Richtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen) setzt den täglichen Auslösewert auf 2,5 m/s2 und den täglichen Expositionsgrenzwert auf 5 m/s2 fest.
Akkubetriebene Geräte liegen deutlich unter den Sicherheitsgrenzwerten, sind bequemer zu handhaben und verursachen geringere HAV. Das ist besser für das Wohlbefinden und die Produktivität der Mitarbeiter, aber auch für das Gewissen des Arbeitgebers.
AKKU-GERÄTE UND LÄRMBELASTUNG
Länger andauernde Lärmbelastungen können die Gesundheit des menschlichen Hormonhaushalts und Gehirns schwer belasten. Sie können zu Hörverlust, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, kognitiven Störungen und psychischen Problemen führen. Ähnliche Auswirkungen hat die Lärmbelästigung auch auf Haustiere und Wild.
Die Weltgesundheitsorganisation bezeichnet Lärm, nach der Luftverschmutzung, als zweitgrößte umweltbedingte Ursache für Gesundheitsprobleme. Auch den Arbeitgebern machen die Auswirkungen von Lärm auf die Produktivität, auf Arbeitsunfälle und das Wohlbefinden ihrer Belegschaft Sorgen.
BENZINGARTENGERÄTE UND LÄRMBELASTUNG
Benzinbetriebene Geräte überschreiten derzeit die europäischen Gesetze zur Lärmbelastung am Arbeitsplatz: Die neue Richtlinie 2003/10/EG über physikalische Einwirkungen (Lärm) legt derzeit einen maximalen Expositionsgrenzwert von 87 dB am Arbeitsplatz fest.
Benzinbetriebene Kettensägen (105 dBA) und Rasenmäher (98 dBA) sind z. B. lauter als eine Boeing 737 eine Seemeile vor der Landung (90 dBA)*.
Die kabellosen Geräte von EGO halten sich an die Grenzwerte. Zum Vergleich: Eine EGO Kettensäge verursacht 85 dBA und ein EGO Rasenmäher bei 87 dBA.
WENIGER LÄRM DANK AKKU-GERÄTEN
Akkubetriebene Geräte unterliegen ebenfalls Grenzwerten, können die strengen Anforderungen aber deutlich besser erfüllen. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter bei der Arbeit mit Akku-Geräten mehr Komfort genießen, die Kommunikation und Teamarbeit ist deutlich besser, während das Unternehmen von weniger Unterbrechungen und einem kontinuierlichen Arbeitsablauf profitiert.
Neben dem Komfort und den gesundheitlichen Vorteilen von akkubetriebenen Geräten sind diese aufgrund ihrer geringeren Lärmbelastung zu Zeiten und an Orten einsetzbar, an denen benzinbetriebene Geräte ansonsten verboten wären oder eine Belästigung darstellen würden: am frühen Morgen oder zur Mittagszeit beispielsweise in der Nähe von lärmempfindlichen Standorten wie Krankenhäusern, Schulen und Sehenswürdigkeiten.
Da die europäische Lärmschutzgesetzgebung bestrebt ist, die durch Gartengeräte verursachten Lärmemissionen noch weiter zu reduzieren (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG der Europäischen Kommission; Umweltbelastende Geräuschemissionen von Geräten und Maschinen 2000/14/EG (OND)), sollten private und gewerbliche Anwender dies als einen guten Zeitpunkt für die Investition in leisere Gartengeräte sehen.
AKKU-GERÄTE, EMISSIONEN UND ABGASE
Das regelmäßige Einatmen von Abgasen von benzinbetriebenen Gartengeräten und anderen Werkzeugen kann akute und langfristige Gesundheitsprobleme wie Krebs und aplastische Anämie verursachen.
2017 hat eine bekannte Umweltschutzorganisation die Emissionen von benzinbetriebenen Maschinen, darunter auch Gartengeräte, getestet und festgestellt, dass deren Emissionen die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten. Anders die akkubetriebene Geräte von EGO: Sie setzen während der Arbeit keine Abgas-Emissionen frei.
BENZINGARTENGERÄTE SIND SCHÄDLICH
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. hat 21 handgeführte Motorgeräte (einschließlich Motorsägen und Freischneider) von europäischen Lieferanten ausführlich getestet.
Die Untersuchung ergab, dass neun Geräte nicht den EU-Emissionsgrenzwerten für HC und NOx (Kohlenwasserstoffe und Kohlenmonoxid) entsprechen. Drei Geräte überschritten auch den Grenzwert für CO(X).
Die regelmäßige Aussetzung gegenüber Benzinemissionen - insbesondere Benzol - wirkt sich in vielerlei Hinsicht auf die Gesundheit der Menschen aus und verursacht u. a. akute, langfristige gesundheitliche Schäden und Krankheiten. Infolgedessen bemüht sich die Europäische Kommission um eine konzertierte Reduzierung der Gesundheitsschäden, die durch so genannte NRMMs (Non-Road Mobile Machinery), u. a. Rasenmäher, Laubbläser und Kettensägen, verursacht werden.
NULL EMISSIONEN DANK AKKU-GERÄTEN
Weil die Akku-Gartengeräte von EGO während der Arbeit keine Abgase freisetzen, sind EGO Geräte, weder heute noch morgen, von diesen Richtlinien betroffen. Unser ARC-Lithium™-Akku garantiert die Leistungsstärke eines benzinbetriebenen Geräts, aber eben ohne Abgase.
EGO IST DIE ZUKUNFT DER GARTENGERÄTE
Durch die fortschreitende Regulierung und das wachsende Bewusstsein für Gesundheitsschäden, die durch den Einsatz herkömmlicher benzinbetriebener Gartengeräte entstehen, gehört den Akku-Geräten die Zukunft.
Wir gehören zu den Akku-Pionieren und sind einer der wenigen Gerätehersteller, die seit 1993 ihr Forschungs- und Entwicklungsprogramm ausschließlich auf elektrisch betriebene Geräte ausrichten. Jedes Jahr stellen wir Innovationen vor, die sicherstellen, dass unsere Produkte, wenn es um die Gesundheit der Anwender geht, ihrer Zeit voraus sind.