ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen EGO Europe GmbH 

§ 1 Allgemeines 

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Kunde“), insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung   auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir bei jedem weiteren gleichartigen Vertragsabschluss erneut auf sie hinweisen müssen. 

  1. Im Verhältnis zu unseren Kunden gelten ausschließlich unsere AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn wir einen Vertrag in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausführen, ohne einen Vorbehalt zu erklären. 

  1. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich eines Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung maßgeblich. 

  1. Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Text- bzw. Schriftform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt. 

  1. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. 

§ 2 Vertragsschluss 

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben. 

  1. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann von uns entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung), in Textform oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. 

  1. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Formeln, Spezifikationen sowie an Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden, oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. 

§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug 

  1. Unsere Angaben zur Lieferzeit sind unverbindlich, außer eine Lieferfrist wird individuell vereinbart. Die Einhaltung der Lieferzeit durch uns setzt voraus, dass bei Vertragsschluss alle Fragen kaufmännischer und technischer Art in Bezug auf den Liefergegenstand geklärt sind und der Kunde die ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa Mitwirkungshandlungen oder zwischenzeitlich fällig gewordene Zahlungen erfüllt hat; andernfalls verlängert sich die Lieferzeit angemessen. 

  1. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft, oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. 

  1. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. 

  1. Die Rechte des Kunden gem. § 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt. 

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug 

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung von dem Lager der EGO Europe GmbH in Deutschland ab Werk („EXW = Ex Works / Ab Werk“ gemäß den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen INCOTERMS), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. 

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.  

  1. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. […] pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen 

  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Listenpreise; es handelt sich um die Ab-Werk-Preise einschließlich Mehrwertsteuer, jedoch ausschließlich Verpackung. Falls bis zum Liefertag Änderungen im Hinblick auf unsere Preise oder deren Grundlage eintreten, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung unserer Preise vor; dies gilt jedoch nur für Lieferfristen von mehr als vier Monaten und für Preisanpassungen von bis zu 10%; bei Preisanpassungen, die hierüber hinausgehen, ist eine erneute Preisvereinbarung erforderlich; kommt eine solche Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang eines entsprechenden Angebots, das wir unterbreitet haben, nicht zustande, behalten wir uns das Recht vor, uns durch schriftliche Anzeige von dem Vertrag zu lösen. 

  1. Wünscht der Kunde den Versand der Ware (Versendungskauf, vgl. § 4 Abs. 1) trägt der Kunde die Transportkosten ab Werk und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. 

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung und Lieferung ohne Abzug. 

  1. Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen sind wir jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. 

  1. Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber und unter dem Vorbehalt unserer Annahme im Einzelfall entgegengenommen. Etwaige Kosten oder sonstige Spesen sind vom Kunden zu tragen und sofort zur Zahlung fällig. 

  1. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gemäß § 5 Abs. 3 kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 

  1. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden, insbesondere gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 dieser AGB, unberührt. 

  1. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). 

§ 6 Eigentumsvorbehalt 

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. 

  1. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen. 

  1. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 

  1. Der Kunde ist bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. 

    1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. 
    2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz (b) zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. 
    3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen. 
  2. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. 

§ 7 Mängelansprüche 

  1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 

  1. Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter in Bezug auf solche digitalen Elemente oder Inhalte übernehmen wir keine Haftung. 

  1. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig bzw. nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel ausgeschlossen. 

  1. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Käufer unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. 

  1. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. 

  1. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Kunde jedoch nicht. 

  1. Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB). Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von §§ 9, 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen. 

§ 8 Sonstige Haftung 

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 

  1. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur 

    1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 
    2. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 

  1. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. 

  1. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. 

§ 9 Verjährung 

  1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB bzw. § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. 

  1. Die vorstehende Verjährungsfrist des Kauf- bzw. Werkvertragsrechts gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 lit. a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. 

§ 10 Softwarenutzung 

Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei der EGO Europe GmbH bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig. 

§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand 

  1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. 

  1. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Steinheim, Deutschland. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. 

Promotions 2024

KOSTENLOSER 5,0-AH-AKKU ODER 2x 2,5-AH-AKKU BEI EINEM EINKAUF AB 899 €

Bei einem Einzelkauf bei einem Einkaufswert ab 899,00 € inkl. MwSt. erhalten Sie wahlweise einen 5,0-Ah-Akku (BA2800T) im Wert von 279,00 €, oder 2 x 2,5-Ah-Akku (BA1400T) im Wert von jeweils 139,00 €. Dieses exklusive Angebot gilt nur bei teilnehmenden autorisierten EGO-Händlern vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 oder solange der Vorrat reicht.

Während des angegebenen Aktionszeitraums haben Kunden, die ab einem Wert von 899,00 € EGO Produkte einkaufen, Anspruch auf einen kostenlosen 5,0-Ah-Akku (BA2800T) oder wahlweise 2 x 2,5-Ah-Akku. Der gratis Akku wird von dem teilnehmenden autorisierten EGO Händler bereitgestellt und ausgehändigt, bei dem der berechtigte Kauf von EGO Produkten ausgenommen Zubehör, im Wert von insgesamt 899,00 € oder mehr getätigt wurde.

Diese Aktion ist nicht mit anderen Angeboten, Rabatten oder Werbeaktionen kombinierbar. Alle Gratisprodukte unterliegen der Verfügbarkeit, sind nicht übertragbar und können nicht in bar ausgezahlt werden.

Der angegebene Wert des kostenlosen Produkts entspricht der durch das Unternehmen für 2024 veröffentlichten Preisliste.

 

KOSTENLOSER 15,0-AH-AUFISTZMÄHER-AKKUSATZ

Sie erhalten beim Kauf eines EGO Aufsitzmähers (ZT4200E-L, ZT5200E-L, ZT4200E-S, TR3800E-B, oder TR4200E) Ihren ersten 15,0-Ah-Akkusatz (1 x 10-Ah-Akku BA5600T und 1 x 5,0-Ah-Akku BA2800T) im Wert von insgesamt 838 € gratis dazu. Dieses exklusive Angebot gilt nur bei teilnehmenden autorisierten EGO Händlern vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 oder solange der Vorrat reicht.

Die kostenlosen Akkus (1 x BA5600T und 1 x BA2800T) werden von dem teilnehmenden autorisierten EGO Händler bereitgestellt und ausgehändigt, bei dem Sie den EGO Aufsitzmäher (ZT4200E-L, ZT5200E-L, ZT4200E-S, TR3800E-B oder TR4200E) gekauft haben.

Bitte beachten Sie, dass diese Aktion nicht mit anderen Angeboten, Rabatten oder Werbeaktionen kombiniert werden kann. Alle Gratisprodukte unterliegen der Verfügbarkeit, sind nicht übertragbar und können nicht in bar ausgezahlt werden.

Der angegebene Wert des kostenlosen Produkts entspricht der durch das Unternehmen für 2024 veröffentlichten Preisliste.

 

4 X 10,0 AH ZUM HALBEN PREIS BEIM KAUF EINES EGO AUFSITZMÄHERS

Sie erhalten 4 x 10,0-Ah-Akkus (BA5600T) im Wert von 2.236 € zum halben Preis von 1.119 € beim Kauf eines einzelnen EGO Aufsitzmähers (ZT4200E-L, ZT5200E-L, ZT4200E-S, TR3800E-B, oder TR4200E). Dieses exklusive Angebot gilt nur bei teilnehmenden EGO Händlern vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 oder solange der Vorrat reicht.

Ihre vier Akkus BA5600T werden von dem teilnehmenden autorisierten EGO Händler bereitgestellt und ausgehändigt, bei dem Sie den EGO Aufsitzmäher (ZT4200E-L, ZT5200E-L, ZT4200E-S, TR3800E-B oder TR4200E) gekauft haben.

Bitte beachten Sie, dass diese Aktion nicht mit anderen Angeboten, Rabatten oder Promotionen kombiniert werden kann. Alle Werbeprodukte unterliegen der Verfügbarkeit, sind nicht übertragbar und können nicht gegen Geld eingetauscht werden.

Der angegebene Wert der Werbeprodukte entspricht der durch das Unternehmen für 2024 veröffentlichten Preisliste.

 

KOSTENLOSER 2,5-AH-AKKU – VENTILATOR-PROMOTION

Unser Promo-Kit (FN1800E-K1252) enthält den FN1800E sowie ein Ladegerät (CH2100E) und einen kostenlosen 2,5-Ah-Akku (BA1400T) im Wert von 139 €. Dieses exklusive Angebot gilt nur bei teilnehmenden autorisierten EGO-Händlern vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 oder solange der Vorrat reicht.

Das Promo-Kit wird vom teilnehmenden autorisierten EGO Händler bereitgestellt und ausgehändigt.

Diese Aktion kann nicht mit anderen Angeboten, Rabatten oder Werbeaktionen kombiniert werden. Alle Gratisprodukte unterliegen der Verfügbarkeit, sind nicht übertragbar und können nicht gegen Geld eingetauscht werden.

Der angegebene Wert des kostenlosen Produkts entspricht der durch das Unternehmen für 2024 veröffentlichten Preisliste.